Fachtag 2015

„Weltkongress“ Werdenfelser Weg

Rückblick:  Der Fachtag 2015 ist vorüber.

 

 

Der Film zur Tageszusammenfassung vom Fachtag vom 17.7.2015 ist jetzt frei zugänglich auf youtube. Sie finden ihn unter diesem Link

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Am Freitag, 17. Juli 2015    fand der dritte Fachtag Werdenfelser Weg   in der Campus-Kirche  der Katholischen Stiftungsfachhochschule München und den Räumlichkeiten der Fachhochschule statt. Diesmal ging es um die Vermeidung der Freiheitsentziehung durch Medikamente.

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Nach einer allgemeinen Begrüßung sprach der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback ein fünfzehnminütiges,  fachlich fundiertes Grußwort, in dem er zum einen die bisherigen Aktivitäten des Werdenfelser Wegs würdigte, zugleich auch mit großer Detailkenntnis die Unterschiede herausarbeitete zwischen den bisherigen Entscheidungsabläufen bei mechanischen Fixierungen und bei medikamentösen Fixierungen. Die juristische Problemstellung brachte er dabei zugleich zu Beginn des Vortragstags auf den Punkt.

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Grußwort des Herrn Staatsministers Prof. Bausback am 17.7.2015

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Anschließend folgte der Hauptvortrag    Vermeidung medikamentöser Fixierung von  Prof. Dr. phil. Dr. med. Dipl. – Psych. Rolf D. Hirsch , Facharzt für Nervenheilkunde, Bonn. Ihm gelang es mit seiner humorvollen und zuhörerorientierten Vortragsweise, die knapp 400 Teilnehmer für das Thema zu begeistern.  Bei ihm wurde immer wieder deutlich, dass beim Thema der medikamentösen Fixierung eben nicht der ärztlich therapeutische Behandlungszweck eines Krankheitsbilds im  Vordergrund steht, sondern ein pflegerisches Problem mit Verhaltensweisen von Bewohnern nicht pflegerisch, sondern medikamentös „gelöst“ wird.  Als Arzt konnte er so glaubwürdig auch immer wieder zwischen dem ärztlich therapeutischen Blickwinkel und dem pflegerischen Problemstellungen wechseln.

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Ausschnitte des Vortrags auf youtube

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Es folgte ein  Vortrag und  ausgiebige Diskussion zum aktuellen Stand der Münchner Initiative, Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen, vorgetragen von   Sylvia Silberzweig, Richterin am Amtsgericht, München.

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Sie brachte aus den Münchner Ansätzen wichtige Impulse in die Diskussion ein, die vom Plenum mit großem Interesse aufgenommen wurden. Insbesondere  betonte sie die Bedeutung der vorgeschalteten Entscheidungsbefugnis des Betreuers und Bevollmächtigten. Ihr war wichtig, für die Zukunft zu erreichen, dass Betreuer tatsächlich informiert sind über die Indkationen und Wirkungen der Medikamente, die eingesetzt werden.

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Anschließend folgte ein Vortrag und  Diskussion zum Thema    Medikamentöse Fixierung – die Versorgungsrealität aus Sicht des MDK Bayern.
Dr. Ottilie Randzio, stv. Geschäftsführerin MDK , Leitende Ärztin Bereich Pflege, München konnte über den hohen Erfahrungsschatz der MDK-Prüfer berichten. der sich aus der Vielzahl von Einzelfallprüungen ergibt. Im Plenum wurde diskutiert, inwieweit Möglichkeiten bestehen, dass Erkenntnisse des MDK über mutmaßliche medikamentöse Freiheitsentziehungen direkt oder indirekt zur Information des Betreuers oder Gerichts führen könnten, um das Problem der fehlenden Verfahrenseinleitungen zu überwinden.

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Es folgte ein Vortrag zum Stand der Thematik der  medikamentösen Fixierung  in Österreich und den Ansätzen, die dort bestehen.  Dr. Erich Wahl, Klinischer und Gesundheitspsychologe, Leiter der Bewohnervertretung Salzburg/Tirol  gab einen hervorragenden Einblick, wie in Österreich ein erster Schritt gegangen wurde, diese Maßnahmen aus einer Grauzone herauszuführen und in einen echten Entscheidungsprozess zu bringen. Durch die Bank konntn auch die übrigen österreichischen Gäste die Tagung mit den Erfahrungen aus der dort seit einigen Jahren geänderten Rechtlage geben.

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14.30 – 16.00 Uhr Foren

Forum 1: Wie erkenne ich medikamentöse Fixierung?    Prof. Dr. phil. Dr. med. Dipl -Psych. Rolf D. Hirsch , Bonn

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Forum 2:   Ethische Fragen der  medikamentösen Fixierung    Prof. Dr. Constanze Giese, KSFH

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Frau Prof. Giese beschäftigte sich mit der Frage,  wie  sich  medikamentöse Fixierung ethisch legitimieren lässt.  Dieser Frage wurde auf der Basis medizinethischer Grundlagen zur Indikationsstellung einer medikamentösen Therapie und pflegeethischer Grundlagen zur Entscheidungsfindung nachgegangen. Neben kurzen Inputphasen wurde im Workshop an Hand eines Fallbeispiels diskursiv die Findung einer ethisch legitimierbaren Entscheidung erprobt.

Die Basis lag  medizinethisch auf der Frage nach der Legitimation von (medikamentösem) therapeutischen Eingreifen und Pflege- und gesundheitsethisch primär auf den  Principles of Biomedical Ethics nach Beauchamp und Childress. Es ging  darum, dass die Teilnehmer Klarheit darüber gewinnen, dass nicht ihre moralische Intuition oder ein irgendwie geartetes Gerechtigkeitsgefühl ausschlaggebend sein kann, sondern nur eine sensible und seriöse Prüfung des jeweiligen Einzelfalles nach klaren Kriterien.

Theoretische Basis der Arbeit im Workshop waren neben den aktuellen Rechtsgrundlagen zur Behandlung nicht einwilligungsfähiger Personen, die Münchner Leitlinien zu Entscheidungen am Lebensende, die Vier-Prinzipien-Ethik nach T.L.Beauchamp und J.Childress, sowie die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu Demenz und Selbstbestimmung.

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 Forum 3:  Verfahrenspflegschaften und medikamentöse Fixierung    Manuela Sochiera, Verfahrenspflegerin, Betriebswirtin für Krankenhaus- und Sozialmanagement, Gerontologin, Pfinztal

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Das Forum erarbeitete sich Ansätze dafür, wie vom Verfahrenspfleger medikamentöse Fixierungen erkannt werden können und erarbeitete sich Merkmale dafür.Anschließend wurden Alternativen diskutiert.

Leitlinie Demenz Wissenschaft und Praxis Denkanstösse Zusammenfassung Download

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Forum 4:  Die Probleme der Juristen mit der Freiheitsentziehung durch Medikamente nach § 1906 Abs. 4 BGB    Rainer Beckmann, Richter am Amtsgericht Würzburg

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16.00 – 17.00 Uhr Plenum und  Verabschiedung

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