Die Probleme der Juristen mit der Freiheitsentziehung durch Medikamente nach § 1906 Abs. 4 BGB

RiAG Rainer Beckmann, Richter am Amtsgericht Würzburg,  leitet das Forum vier am Nachmittag:  Die Probleme der Juristen mit der Freiheitsentziehung durch Medikamente nach  § 1906 Abs. 4 BGB

Er ist seit 1997 stellvertretender Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (Köln). Seit 2001 Schriftleiter der „Zeitschrift für Lebensrecht“. In der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages sachverständiges Mitglied der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ (2000 – 2002). Von 2003 bis 2005 wiederum Mitglied der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages (15. WP). Dozent an der Palliativakademie des Juliusspitals Würzburg. Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg.

Für die Richterkollegen soll dieses ganz individuelle Forum am Nachmittag angeboten werden, in dem vor allem im Mittelpunkt die Problemstellung stehen soll, die wir als aktive Betreuungsrichter mit der medikamentösen Fixierung haben. Zugleich erhoffen wir uns im Rahmen einer gezielten Diskussion unter Kollegen Aspekte herauszuarbeiten, die uns allen Anhaltspunkte geben, wo wir am Verfahren etwas verbessern können und wie wir den Einstieg in derartige Verfahren finden oder an Anträge in derartigen Konstellationen überhaupt kommen.

Wir erhoffen uns eine Gesprächssituation im Forum, in der mit den Teilnehmern gemeinsam zusammen getragen wird, welche Erfahrungen gemacht wurden, welche Versuche von den einzelnen Teilnehmer berichtet werden welche Hindernisse die Teilnehmer sehen.

Aufgrund seiner eigenen beruflichen Erfahrungen und fachlichen Kompetenz gerade auch in medizinischen Fragen halten wir Kollegen Beckmann für eine Idealbesetzung, eine solche Diskussion zu leiten und den roten Faden der Thematik nicht zu verlieren.

Denn die Gefahr ist groß, dass die Thematik in verschiedene Teilaspekte abdriftet, beispielsweise die Thematik der Zwangsbehandlung oder den Entscheidungsablauf bei medizinischen Behandlungsfragen. Deswegen ist uns ein in der Struktur des Betreuungsrechts sattelfester, zugleich mit medizinischen Fragestellungen vertrauter Kollege von besonderer Wichtigkeit.

 

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