Um das Konzept des Werdenfelser Wegs in Hamburg zu etablieren, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) in den vergangenen zwei Jahren ein Projekt des Vereins „Leben mit Behinderung“ gefördert. Es wurden mehr als 130 Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger ausgebildet.
Jetzt wurden folgende Zahlen veröffentlicht: Die Zahl der richterlich genehmigten Maßnahmen zum Freiheitsentzug ist von 756 im Jahr 2012 auf 493 im Jahr 2014 zurückgegangen, also um ca. ein Drittel. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Der ,Werdenfelser Weg‘ zeigt, dass es in sehr vielen Fällen Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen gibt. Mit dem Projekt ist es erfolgreich gelungen, einen Prozess des Umdenkens anzustoßen.“ Alle Hamburger Betreuungsgerichte seien inzwischen dazu übergegangen, die spezialisierten Verfahrenspfleger in betreuungsgerichtlichen Verfahren bestellen, bei denen es um freiheitsentziehende Maßnahmen geht. Zahlreiche Pflegeeinrichtungen hätten sich am Projekt beteiligt und Schulungen ihrer Fachkräfte unterstützt. Nach Abschluss des Projektes habe sich ein Arbeitskreis gegründet, der die Idee des „Werdenfelser Weges“ in Hamburg weiterführt.