Standards für geschlossene Unterbringung für seelisch behinderte Menschen

In Oberbayern gibt es derzeit ca. 770 Plätze in geschlossen geführten Heimeinrichtungen für seelisch behinderte erwachsene Menschen. Aufgrund des Schutzauftrags geschlossen geführter Heimeinrichtungen (infolge einer bestehenden Selbstgefährdung der Bewohner) sind die dort tätigen Fachkräfte gezwungen, freiheitseinschränkende Maßnahmen durchzuführen (geschlossene Türe, etc.). Gleichzeitig haben diese Einrichtungen per Gesetz den Auftrag zur sozialen Rehabilitation beziehungsweise der Unterstützung gesellschaftlicher Teilhabe der Bewohner.

Die Problemanalyse hat gezeigt,  dass es bis Dezember 2014 auf Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene keine fachlich verbindlichen Standards für geschlossene Heimeinrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer seelischen Behinderung gab, dass in der Praxis eine erhebliche Rechts- und Handlungsunsicherheit, insbesondere hinsichtlich Lockerungsmaßnahmen, herrscht und dass der Vernetzungsgrad der jeweiligen geschlossen geführten Heimeinrichtungen mit dem regionalen Hilfesystem sehr unterschiedlich ausgeprägt ist.

2014/2015  wurden durch Standards und Leitlinien für ganz Oberbayern Grundlagen für eine qualitativ hochwertige Versorgung von psychisch kranken Menschen in geschlossenen Heimen geschaffen. Ich durfte auch ein bißchen mitwursteln. Die Standards und Empfehlungen sollen die gemeinsame Arbeitsgrundlage für alle beteiligten Akteure – Leistungserbringer, Leistungsträger, FQA, organisierte Betroffene und Angehörige, rechtliche Vertreter, Betreuungsvereine und Gerichte – bilden. Damit soll oberbayernweit eine einheitlich geltende Qualitätsgrundlage geschaffen werden. Sie soll in erster Linie den betroffenen psychisch kranken Menschen und ihren Angehörigen dienen.

Die hier beschriebenen Standards und Empfehlungen definieren Grundsätze und Mindestanforderungen, die dem Doppelmandat der Betreuung in geschlossen geführten Heimeinrichtungen – intensiven Schutzcharakter einerseits, Auftrag zur Unterstützung von Rehabilitation und Teilhabe andererseits – gerecht werden sollen. Damit soll insbesondere eine Verbesserung der Transparenz für Betroffene , Angehörige, Fachpersonal, Leistungsträger sowie die Stärkung der Handlungsfähigkeit der in der Versorgung tätigen Personen erreicht werden.

Mittlerweile sind die Ergebnisse nun auch in digitaler Form  verfügbar:

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