Sitzwache: LSG Ba-Wü: Sitzwache zur Vermeidung allnächtlicher Gurtfixierung muss vom Sozialhilfeträger gezahlt werden

Kosten für eine Sitzwache zur Vermeidung einer allnächtlichen Fixierung sind nicht völlig unangemessen und müssen ggf. vom Sozialhilfeträger übernommen werden.

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2012, L 2 SO 72 / 12

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