Radiobeitrag 28.12.2015, SRF:   Klarere Regeln bei medizinischen Zwangsmassnahmen

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat im Dezember 2015 45-seitige medizin-ethische Richtlinien zur Verfügung gestellt, um Fragen bei Zwangsmassnahmen in der Medizin beantworten zu können.  Mithilfe der Richtlinien soll ein Bewusstsein dafür geschaffen und aufrechterhalten werden, dass jede Zwangsmassnahme, auch wenn sie alle prozeduralen Vorgaben einhält, einen gravierenden Eingriff in grundrechtlich verankerte Persönlichkeitsrechte darstellt und daher jeweils einer ethischen Rechtfertigung bedarf. Die Befolgung nur prozeduraler Richtlinien allein stellt keinen Rechtfertigungsgrund für die Anwendung von Zwangsmassnahmen dar. Eine sorgfältige ethische Reflexion ist in jedem Fall genauso unerlässlich wie eine genaue Beachtung der rechtlichen Bestimmungen.

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