OLG München: Alkoholdelirium im Krankenhaus ohne weitere eindeutige Anzeichen begründet keine Pflicht zur Fixierung

Ein im Alkoholdelirium eingelieferter Patient sollte zwar durch geeignete Maßnahmen (Sitzwache) vor Selbstgefährdung geschützt werden. Gleichwohl besteht, falls dies unterlassen wird, keine Haftung, da eine Selbstgefährdung damit nicht ausgeschlossen werden kann.

Strengste Fixation im Bett  ist  ohne eindeutige Anzeichen einer Selbstgefährdung bzw. Suizidalität nicht zulässig und nicht medizinisch vertretbar.

 

OLG München, Beschluss vom 07.05.1998, 1 W 1512 / 98

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