OLG Hamm– keine voll beherrschbare Risikolage bei begleitetem Toilettengang, wenn Möglichkeit eines Spontananbruchs besteht.

Erleidet eine sturzgefährdete Heimbewohnerin bei einem begleiteten Toilettengang einen Oberschenkelhalsbruch, ist der Heimträger nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Sturz die Folge eines Spontananbruchs des Oberschenkelhalsknochens war.

Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 27.01.2014 (17 U 35/13)

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