Netzbetten-/Käfigbettenverbot in Österreich ab 1.7.2015

Begehungen der europäischen Folterkommission  („Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT)) im Jahre 2009 und erneute Kommissionsbesuche seit Juli 2012 in psychiatrischen Krankenanstalten und Krankenanstalten mit psychiatrischen Abteilungen sowie anderen Einrichtungen  wurden zum Anlass genommen, dass  die Volksanwaltschaft in Österreich  sich an den Bundesminister für Gesundheit wandte mit der Empfehlung „Netzbetten“ in sämtlichen in Betracht kommenden Einrichtungen abzuschaffen.

Was Netzbetten betrifft, hatte  das CPT seine Bedenken gegen ihre Verwendung zur Ruhigstellung von PatientInnen in erregtem Zustand geäußert.  Tatsächlich sah die Delegation in einer Anstalt mehrere PatientInnen in geschlossenen Netzbetten, die nicht sehr erregt schienen und daher keine Fixierung oder andere mechanische Beschränkungsmaßnahmen benötigt hätten, wenn sie aus dem Netzbett befreit würden.Die Delegation konnte beobachten, dass viele der vorhandenen Netzbetten in Wirklichkeit als „normale” Betten für PatientInnen eingesetzt werden, die keine besonderen Schutzmaßnahmen benötigen. Obwohl die Netzbetten in diesen Fällen an einer Seite geöffnet sind, schaffen diese Betten aber doch eine bedrückende Atmosphäre in den Krankenzimmern und haben eine einschüchternde Wirkung auf die PatientInnen.

Es gebe  geeignetere Mittel als Netzbetten zum Schutz von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Schlafstörungen (z.B. Orientierungslosigkeit/Somnambulismus).

Das CPT wiederholte seine frühere Empfehlung, Netzbetten als Mittel zur Freiheitsbeschränkung von erregten PatientInnen in allen psychiatrischen Anstalten und sozialen Pflegeheimen in Österreich aus dem Verkehr zu ziehen.

Es sei auch ein Grund zur Besorgnis, dass in Netzbetten eingeschlossene oder durch mechanische Maßnahmen fixierte PatientInnen nicht ausreichend überwacht würden. Nach Meinung des CPT sollten solche PatientInnen stets unter kontinuierlicher und direkter Überwachung in Form einer Sitzwache durch eine medizinische Fachkraft stehen, welche dem Patienten (der Patientin) menschliche Zuwendung geben und seine/ihre Angst mindern könne.

Es sei nicht akzeptabel, dass auf vielen anderen Stationen PatientInnen oft vor den Augen der anderen PatientInnen in Netzbetten eingeschlossen oder mit Drei-oder Fünfpunkt- Fixierungen ans Bett gefesselt werden. Eine Fixierung von PatientInnen durch mechanische Maßnahmen sollte prinzipiell außerhalb der Sicht anderer Patienten geschehen.

Das österreichische Bundesministerium für Gesundheit hält im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz fest, dass unter Berücksichtigung der Wahrung der Menschenwürde und dem Gebot der Verhältnismäßigkeit der Freiheitsbeschränkung die Verwendung von psychiatrischen Intensivbetten („Netzbetten“) sowie anderen „käfigähnlichen“ Betten nicht mehr dem europäischen Standard entspricht und daher unzulässig ist. Sie sollen ab dem 1. Juli 2015 derartige Mittel nicht mehr zum Einsatz kommen.

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