Der Bundesanzeiger Verlag hat anonymisiert ein Sachverständigengutachten eines Psychiaters ins Internet gestellt, dass sich unter anderem mit der Frage des § 1906 Abs. 4 BGB, also der Genehmigung von potenziell freiheitsentziehenden Medikamenten befasst. Fast nicht zu glauben, dass derartig ausgearbeitete Gutachtensaussagen so selten sind, dass sie veröffentlichen sehr erscheinen.