OGH (Österreich): nicht entscheidend, ob physische Beschränkungen oder pharmakologische Beeinflussung für Rechtsanwendung

Es kann nicht entscheidend sein, ob eine Beschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit durch physische Zwangsmaßnahmen wie Einsperren oder Festbinden des Patienten oder durch pharmakologische Beeinflussung erfolgt, die eine massive Beschränkung der Bewegungsfreiheit bezweckt.

OGH (Österreich): Beschluss vom  25.04.2012, 7Ob62/12m

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