LG Jena: Obhutspflichtverletzung wegen Aufnahme eines Weglaufgefährdeten in Kurzzeitpflegeeinrichtung

Auch Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben anläßlich einer Aufnahme zu informieren, wenn sie sie eine erforderliche lückenlose Überwachung  nicht gewährleisten können und müssen organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass demente Bewohner nicht unbemerkt weglaufen, wenn  eine Weglauftendenz bei Aufnahme bekannt ist.

Urteil des OLG Jena vom 23.03.2011, Az.: 2U 567/10

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