Die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger und zum Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege (IHK) ist keine Ausbildung an einer Hochschule vergleichbare Ausbildung. Einer Hochschulausbildung vergleichbar ist eine Ausbildung, die in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht und einen formalen Abschluss aufweist. Als Kriterien können somit insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes und die Zulassungsvoraussetzungen herangezogen werden.
Nach diesen Kriterien kann die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger und zum Krankenhausbetriebswirt nicht einer abgeschlossenen Hochschulausbildung gleichgesetzt werden. Der Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger liegt ausweislich des vorgelegten Zeugnisses eine zweijährige, im Wesentlichen (mit einem Anteil von 84 Wochen) berufspraktische Ausbildung in einem Krankenhaus zugrunde.
LG Bonn, Beschluss vom 25.09.2012, 4 T 355 / 12