LG Augsburg: Sturzprophylaxe im Krankenhaus

Die Würde und die Interessen der Patienten seien auch  im Krankenhaus  vor Beeinträchtigungen zu schützen. In gleichem Maße seien die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung zu wahren und zu fördern. Patienten haben nach einer Fixierung im Bett ein doppelt so hohes Risiko zu stürzen.

Diese Webseiten verwenden Cookies und anonymes technisches Datenmanagement für mehr Nutzerfreundlichkeit. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung