Strengste Fixation im Bett eines im Alkoholdelirium im Krankenhaus eingelieferten Patienten ist ohne eindeutige Anzeichen einer Selbstgefährdung bzw. Suizidalität nicht zulässig und nicht medizinisch vertretbar.
OLG München, Beschluss vom 07.05.1998, 1 W 1512 / 98