Die Verfahrenspflegerin Frau Manuela Sochiera ist Gerontologin (FH), eine der bundesweit am häufigsten beauftragten Verfahrenspfleger(innen) nach dem Werdenfelser Weg, examinierte Krankenschwester mit Fachausbildung für Anästhesie und Intensivpflege und daneben noch Betriebswirtin für Krankenhaus- und Sozialmanagement (FH/SRH). Frau Sochiera, die für fünf Betreuungsgerichte in Baden-Württemberg tätig ist, hat mittlerweile über 500 Einzelaufträge zu Verfahrenspflegschaften nach dem Werdenfelser Weg bearbeitet, für sich selbst auch statistisch aufbereitet und unter verschiedenen Parametern analysiert.
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Statistisch hat sie auch für den Workshop/das Forum „Verfahrenspflegschaft und medikamentöse Fixierung“ am Fachtag vom 17.7.2015 den Medikamenteneinsatz erfasst, um ihn mit den Forumsteilnehmern zu besprechen.
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Ihre eigenen Erhebungen bestätigen, was allgemeiner Tenor ist:
- Psychopharmaka werden in der Alten- und Krankpflege weitverbreitet eingesetzt.
- In der Regel werden „Unruhe“ und „herausforderndes Verhalten“ als Rechtfertigungsgründe genannt.
- Mit der medikamentösen Therapie soll das Verhalten der Betroffenen beruhigt werden.
Sie hatte sich für den Fachtag vom 17.7.2015 das ehrgeizige Ziel gesetzt, auch in dem von ihr geleiteten Nachmittagsforum http://werdenfelser-weg-original.de/fortbildungen/fachtag-muenchen/ mit den Teilnehmer(inne)n und Kolleg(inn)en einen Ansatz zu entwickeln, wie die Verfahrenspfleger(innen) eine medikamentöse Fixierung erkennen und alternative Strategien finden.
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Hier nehmen die Verfahrenspfleger(innen) mit ihrem häufig weitgefächerten Fachwissen eine wichtige Rolle ein.
- Als Pflegespezialist(inn)en sollten sie Grundkenntnisse von Medikamentenwirkung und –Einsatz haben.
- Als empathische Interessenvertreter(innen) werden sie voraussichtlich auch gut in der Lage sein, Anzeich(inn)en von sedierenden Wirkungen bei Betroffenen wahrzunehmen.
- Und mit ihrem Pflegewissen werden sie möglicherweise in der Lage sein, über den Tellerrand der pharmazeutischen Intervention auch klassische pflegerische (ich meine jetzt nichtmedikamentöse) Vorgehensweisen einbringen zu können.
Im Workshop „Verfahrenspflegschaft und medikamentöse Fixierung“ am Fachtag vom 17.7.2015 ist sie gemeinsam mit den Teilnehmern auch folgenden Fragen nachgegangen:
Wie ist das Maß für „beruhigt“ anzusetzen? Zielt „beruhigen“ im Zusammenhang mit „Unruhe“ und „herausforderndem Verhalten“ nicht gleichzeitig auf Bewegungseinschränkung? Wann wird aus der Bewegungseinschränkung ein Freiheitsentzug?
Als Verfahrenspflegerin sieht sie ihre Verpflichtung, die Interessen der Betroffenen zu vertreten. Daher berichtet sie im Zusammenhang mit der Verordnung von Psychopharmaka auch von weiteren Fragen mit denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit immer wieder auch konfrontiert war: Ist es im Interesse des Betroffenen ein Medikament zu bekommen, dass zur Behandlung seiner Symptome gar nicht zugelassen ist? Ist es im Interesse des Betroffenen, an medikamentösen Nebenwirkungen zu leiden, damit sein „herausforderndes Verhalten“ beruhigt ist?
Das Forum erarbeitete sich Ansätze dafür, wie vom Verfahrenspfleger medikamentöse Fixierungen erkannt werden können und erarbeitete sich Merkmale dafür.Anschließend wurden Alternativen diskutiert.
Folgende Poster und Hilfsmittel wurden erarbeitet:
Leitlinie DemenzWissenschaft und Praxis
Denkanstösse
Zusammenfassung