Wie kann ich geschult werden?

Mit den nachfolgenden Informationen wollen wir Sie über unsere Schulungsangebote für Verfahrenspfleger informieren:

Zum einen bieten wir, wie nachfolgend aufgeführt, Schulungen in einem zweitägigen oder dreitägigen Format über mehrere Anbieter an.

Möglicherweise haben Sie als Träger aber auch ein Interesse an einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Inhouseschulung?
Treten Sie gerne mit uns per E-Mail in Kontakt, wir bemühen uns, mit Ihnen dann abzusprechen, welche speziellen Schulungsinhalte wieder in welchem Umfang für Sie zusammenstellen sollen. Solche Inhouse Schulungen sind in der Regel online, auf besonderen Wunsch aber auch vor Ort bei Ihnen möglich.

Melden Sie sich insofern bitte mit einer Rückrufnummer bei

sebastian.kirsch@ag-gap.bayern.de

oder

josef.wassermann@lra-gap.de

Das gilt auch für Vortragsanfragen.

Nächster Halt: Werdenfelser Weg (Sächsisches Krankenhaus Großschweidnitz)

Nächster Halt: Werdenfelser Weg
(Sächsisches Krankenhaus Großschweidnitz)

Sie können die Basisschulung über verschiedene Anbieter, mit denen wir eng zusammenarbeiten und denen wir uns selbst als Referenten zur Verfügung stellen, buchen.

Durch unsere Schulungen bilden wir Pflegefachleute zu spezialisierten Verfahrenspflegern auf der Basis ihres vorhandenen pflegefachlichen Grundwissens für das gerichtliche Genehmigungsverfahren fort, mit dem Ziel, dass sie über eine Kombination von pflegefachlichem Wissen über Vermeidungsmöglichkeiten und Risiken, mediative Fähigkeiten der Gesprächsführung und gehobenem juristischen Informationsstand über die rechtlichen Kriterien zu diesem Thema verfügen.

Noch ein Hinweis: Es entstehen darüberhinaus vielerorts Schulungsangebote, die den Begriff „Werdenfelser Weg“ aufnehmen.

Um klar zu stellen: Da stecken nicht immer wir als die Urheber dahinter, weder selbst, noch in Form einer Konzeptabsprache oder –freigabe.

Ob der Inhalt des Werdenfelser Weges drin steckt, wenn Werdenfelser Weg drauf steht, muss jeder Kursteilnehmer anhand des Schulungsangebots selbst prüfen und entscheiden. Und das ist leider gar nicht so leicht.

Wir würden darauf nicht hinweisen, wenn (neben bestimmt guten fremden Schulungsangeboten) nicht eben auch solche entstanden sind, in denen der Grundgedanke nach unserer Auffassung nicht erkennbar ist. Deswegen haben Sie bitte Verständnis, wenn wir nur auf solche Schulungen hinweisen, hinter denen wir als Urheber der Idee auch selbst stehen und wir dabei garantieren können, dass die Kernidee mit allen Erfahrungen der lokalen und bundesweiten Entwicklung , die wir seit 2007 von Garmisch-Partenkirchen aus in allen Regionen begleiten, geschult wird.

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26.3.2025:   Online-Seminar – Rechtliche Grundlagen bei Herausforderndem Verhalten

Herausforderndes Verhalten ist häufig Anlass für Interventionen, die von kleinen Verhaltensänderungen der betreuenden Personen bis hin zu massiven grundrechtsrelevanten Eingriffen in die Freiheit oder körperliche Integrität eines Betroffenen reichen können.

Inhalte

Es wird im Workshop darum gehen, typische Herausforderungen, mit denen Angehörige und Pflegende aufgrund eines herausfordernden Verhaltens konfrontiert sind, zu besprechen und von juristischer Seite zu beleuchten, welche Handlungsoptionen überhaupt diskutiert werden können, gerade dann, wenn die Maßnahme mit erheblichen Eingriffen in die Rechte des Betroffenen verbunden wäre.
Darf man in einer Behinderteneinrichtung einen Bewohner regelmäßig für eine Stunde in einen Time-out-Raum sperren, wenn man erste Anzeichen einer möglichen, wiederholt auftretenden Fremdaggression wahrnimmt?
Darf man einen agitierten Wanderer mit Medikamenten so einstellen, dass er seinen Drang zum Herumwandern verliert?
Darf man einen autoaggressiven Bewohner einer Einrichtung durch Gurtfixierungen daran hindern, sich selbst zu ritzen? Und wer entscheidet das? Und wie stellt sich das rechtlich dar, wenn der autoaggressive Selbstverletzer noch in seiner Familie lebt?
Darf eine geistig behinderte Person, die die Arbeitsabläufe in einer Behindertenwerkstätte durch beständiges rufen, wie viel Uhr es ist, massiv stört, durch die Verabreichung eines Beruhigungsmittels in ihrer Handlungsweise gedämpft werden?
Wann darf oder muss ein Betreuer mit einem Heimwechsel in eine derartige Situation eingreifen?
Der Workshop wird sich an derartigen Fallgestaltungen orientieren und Beispiele auch aus den Reihen der Teilnehmer*innen aufgreifen und in rechtlicher Hinsicht diskutieren.

Methoden

Kleingruppenarbeiten

Zielgruppe

Mitarbeitende der Behinderten- und Altenpflege, Pädagog*innen sowie Angehörige von Menschen mit Behinderung

Leitung

Dr. Sebastian Kirsch

KursNr

SEM25ON01

Datum

26.03.2025, 09:00 Uhr – 16:30 Uhr

Ort

ONLINE-Seminar
über ZoomIhren Zugangscode und alle notwendigen Informationen zur Onlineteilnahme erhalten Sie per E-Mail nach Eingang Ihrer Teilnahmegebühr auf unserem Konto. Pro Person ist nur eine Onlineeinwahl möglich!

Teilnahmegebühr

EUR 150,00

Weitere Informationen – Anmeldung

Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Rebecca Struckmann
Tel. +49 (0)89 / 35 74 81 – 19
info@stiftung-leben-pur.de

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9.4.2025 – Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Behinderung – Rechtliche Grundlagen

in Schönbrunn bei Dachau

Anmeldung:
https://www.franziskuswerk.de/fortbildung/herausforderndes-verhalten-bei-menschen-mit-behinderung-rechtliche-grundlagen/
Mittwoch, 9. April 2025, 9.30 bis 17 Uhr
Anmeldung bis
07.03.2025
Verbindliche Kosten
Kursgebühr € 160,00,– (für FWS Mitarbeiter/innen € 140,00,–), zuzüglich Tagesverpflegung € 38,– / Tag
Ort
Franziskuswerk – Theatersaal – Marienplatz 3 – 85244 Schönbrunn
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen der Eingliederungshilfe sowie andere Interessierte
Max. Teilnehmerzahl
30

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