Basisschulungen für Verfahrenspfleger nach unserem Konzept und in enger Zusammenarbeit mit uns bieten bundesweit vier unterschiedliche Schulungsträger an. Andere als die aufgeführten Träger verfügen nicht über unsere Erlaubnis, den Namen im Rahmen von Schulungen zu nutzen. Oft mit gutem Grund, weil wir uns mit deren Konzepten und Inhalten nicht identifizieren können.
Die Schulungen sind im juristischen Teil von Dr. Kirsch erarbeitet, im Mediationsteil von Herrn Wassermann und haben darüberhinaus immer einen pflegefachlichen Teil, der auf das Wissen von Fachkräften aus der Pflege zugeschnitten ist. Das ist zugleich Ausdruck des Qualitätsstandards und Zugangsvoraussetzung für eine zertifizierte Teilnahme.
In Bayern können wir im Regelfall gewährleisten, dass die Schulung im juristischen Teil von Dr. Kirsch, im Mediationsteil von Herrn Wassermann durchgeführt wird, wir beide also mit der Erfahrung von über 15 Jahren Werdenfelser Weg selbst als Dozenten auftreten, im pflegefachlichen Teil wird der Part übernommen von Claudia Stegmann-Schaffer, Heimleitung, Humanitude-Ausbilderin oder Lisa Bader, die langjährig als Verfahrenspflegerin bereits tätig ist..
Sie können wählen zwischen den Standorten in Bayern in
- Augsburg im Juli: Die Schulung wird in Kooperation mit der bbw drei-tägig angeboten): das nächste Mal vom 8.7 2025 bis 10.7.2025
2. Pfarrkirchen im Februar : Die Schulung wird in Kooperation mit der KWA Pfarrkirchen zweitägig angeboten
KWA Pfarrkirchen am 5 und 6. Februar 2025
Das Angebot kann ergänzt am 7.2 2025 werden durch einen Praxistag vor Ort durch Christoph Maier, Amtsrichter in Eggenfelden.
3. Regensburg im Dezember: Die Schulung wird in Kooperation mit der Katholischen Akademie Regensburg drei-tägig angeboten):
Katholische Akademie Regensburg
am 10.12.2025 – 12.12.2025
Bundesweit
Für bundesweite Schulungen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Sie werden überwiegend online angeboten, im Einzelfall auch als Inhouseschulungen.
Die Quote der Teilnehmer an unseren Schulungen für Verfahrenspfleger, die aus der aktiven Pflege stammen und die Umsetzung der Idee in erster Linie in ihrer eigenen Einrichtung, nur in zweiter Linie als gerichtliche Verfahrenspfleger zum Ziel hatten, war in den vergangenen Jahren bereits sehr hoch. Immer wieder ist der Wunsch an uns herangetragen worden, auch seitens der jeweiligen Einrichtung auf dieses ganz besondere Engagement unter dem geschützten Namen des Werdenfelser Wegs hinweisen zu dürfen. Dafür bieten wir die Möglichkeit zur aktiven Werbung für die Einrichtungen mit unserem Namen zur Verfügung stellen, um die Verbreitung der Idee zu unterstützen und das besondere Engagement von Einrichtungen zu fördern, die sich unter besonderen Anstrengungen der Aufgabe verschreiben. Für die Einrichtung, für die die von uns fortgebildete Führungskraft tätig ist, ist gegen einen Einmalbetrag von 120 € zuzüglich Mehrwertsteuer für fünf Jahre die Möglichkeit gegeben, einrichtungsbezogen Kunden auf die Anstrengungen nach dem Werdenfelser Weg und den Werdenfelser Werten hinzuweisen: Link zu Werdenfelser Werte
26.3.2025: Online-Seminar – Rechtliche Grundlagen bei Herausforderndem Verhalten
Herausforderndes Verhalten ist häufig Anlass für Interventionen, die von kleinen Verhaltensänderungen der betreuenden Personen bis hin zu massiven grundrechtsrelevanten Eingriffen in die Freiheit oder körperliche Integrität eines Betroffenen reichen können.
Inhalte
Es wird im Workshop darum gehen, typische Herausforderungen, mit denen Angehörige und Pflegende aufgrund eines herausfordernden Verhaltens konfrontiert sind, zu besprechen und von juristischer Seite zu beleuchten, welche Handlungsoptionen überhaupt diskutiert werden können, gerade dann, wenn die Maßnahme mit erheblichen Eingriffen in die Rechte des Betroffenen verbunden wäre.
Darf man in einer Behinderteneinrichtung einen Bewohner regelmäßig für eine Stunde in einen Time-out-Raum sperren, wenn man erste Anzeichen einer möglichen, wiederholt auftretenden Fremdaggression wahrnimmt?
Darf man einen agitierten Wanderer mit Medikamenten so einstellen, dass er seinen Drang zum Herumwandern verliert?
Darf man einen autoaggressiven Bewohner einer Einrichtung durch Gurtfixierungen daran hindern, sich selbst zu ritzen? Und wer entscheidet das? Und wie stellt sich das rechtlich dar, wenn der autoaggressive Selbstverletzer noch in seiner Familie lebt?
Darf eine geistig behinderte Person, die die Arbeitsabläufe in einer Behindertenwerkstätte durch beständiges rufen, wie viel Uhr es ist, massiv stört, durch die Verabreichung eines Beruhigungsmittels in ihrer Handlungsweise gedämpft werden?
Wann darf oder muss ein Betreuer mit einem Heimwechsel in eine derartige Situation eingreifen?
Der Workshop wird sich an derartigen Fallgestaltungen orientieren und Beispiele auch aus den Reihen der Teilnehmer*innen aufgreifen und in rechtlicher Hinsicht diskutieren.
Methoden
Kleingruppenarbeiten
Zielgruppe
Mitarbeitende der Behinderten- und Altenpflege, Pädagog*innen sowie Angehörige von Menschen mit Behinderung
Leitung
- Dr. Sebastian Kirsch
KursNr
SEM25ON01
Datum
26.03.2025, 09:00 Uhr – 16:30 Uhr
Ort
- ONLINE-Seminar
- über ZoomIhren Zugangscode und alle notwendigen Informationen zur Onlineteilnahme erhalten Sie per E-Mail nach Eingang Ihrer Teilnahmegebühr auf unserem Konto. Pro Person ist nur eine Onlineeinwahl möglich!
Teilnahmegebühr
EUR 150,00
Weitere Informationen – Anmeldung
Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Rebecca Struckmann
Tel. +49 (0)89 / 35 74 81 – 19
info@stiftung-leben-pur.de