Rechtliche Grundlagen bei herausforderndem Verhalten

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Datum/Zeit
11.03.2021
Ganztägig

Ort
München


11.3.2021   München

Dr. jur. Sebastian Kirsch ist Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sowie Mitbegründer und seither der „juristische Kopf“ der Idee des Werdenfelser Weges.

Herausforderndes Verhalten in Einrichtungen ist häufig Anlass für Interventionen, auch
massiven grundrechtsrelevanten Eingriffen in Freiheit oder körperliche Integrität der Bewohner oder Patienten. Es werden gemeinsam die rechtlichen Grenzen bei Maßnahmen mit Eingriffscharakter erarbeitet.

Inhalte
Typische Herausforderungen, mit denen Angehörige und Pflegende, konfrontiert sind, werden juristisch beleuchtet.
Welche Handlungsoptionen sind rechtlich ausgeschlossen bzw. denkbar, gerade dann, wenn Maßnahmen mit Eingriffen in die Rechte des Betroffenen verbunden wären?
Darf in einer Behinderteneinrichtung ein Bewohner regelmäßig in einen Time-out-Raum gesperrt werden, wenn man Anzeichen einer Fremdaggression wahrnimmt? Darf man einen agitierten Wanderer mit Medikamenten so einstellen, dass er seinen Drang zum
Herumwandern verliert?
Darf man einen autoaggressiven Bewohner einer Einrichtung durch Gurtfixierungen daran hindern, sich selbst zu ritzen?
Darf ein geistig Behinderter, der die Arbeitsabläufe in einer Behindertenwerkstätte durch Rufen massiv stört, durch ein Beruhigungsmittel gedämpft werden?

Zielgruppe
Aktive Verfahrenspfleger, Pflegende, Gruppen- und Einrichtungsleiter in Einrichtungen der
Behindertenhilfe oder Altenpflege, Ärzte, Betreuer, Angehörige

Kursleitung
Dr. Sebastian Kirsch

Termin
Donnerstag, 11.3.2021
10.00 – 17.00 Uhr

Umfang
1 Tag, 8 Unterrichtseinheiten

Abschluss
Teilnahmebestätigung

Ort
Katholische Stiftungsfachhochschule München

Die Anmeldung erfolgt über das Institut für Fort- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung.

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung
per E-Mail an: if-fortbildung@ksfh.de

 

Anmeldung über KSFH

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