Datum/Zeit
29.09.2017 - 30.09.2017
Ganztägig
Köln, Universität, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln
Datum: Fr./Sa., 29./30. September 2017
Unter anderem in Planung: Plenumsvortrag und Workshop Dr. Kirsch, Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zum Thema „rechtliche Aspekte herausfordernden Verhaltens“
Tagung Leben pur 2017 —– Ausgebucht!
Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Komplexer Behinderung
29. + 30. September 2017 in Köln
Programm Vorträge: Freitag, 29. September 2017
12:30 Uhr
Eröffnung der Tagung
Josef Wörmann, LVKM NRW e.V.
Beate Bettenhausen, Stiftung Leben pur
Prof. Dr. Christian Rietz & Prof’in Dr. Barbara Fornefeld, Universität zu Köln
13:00 Uhr
Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Komplexer
Behinderung
Prof. Dr. Georg Theunissen
14:00 Uhr
Psychische Erkrankungen bei Menschen mit geistiger Behinderung
Marcus Vogel
14:45 Uhr
KAFFEEPAUSE
15:30 Uhr
Möglichkeiten und Grenzen der Psychotherapie bei Menschen mit Komplexer Behinderung
Thomas Sager
16:00 Uhr
Gestaltung von Arbeitssituationen von Menschen mit schweren Beeinträchtigungen. Eine qualitativ-video-analytische Studie
Dr. Stefania Calabrese
16:30 Uhr
Strukturelle und personelle Voraussetzungen in der Wohnumgebung
Martina Seuser
17:00 Uhr
„Ich brauche dich doch.” Herausforderndes Verhalten und Beziehungsbedürfnis
Barbara Deubener
17:45 Uhr
ENDE
Programm Vorträge: Samstag, 30. September 2017
9:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen bei herausforderndem Verhalten
Dr. Sebastian Kirsch
9:45 Uhr
Wie kann ich dir begegnen?
Ursula Büker
10:30 Uhr
KAFFEEPAUSE
11:00 Uhr
Experten in eigener Sache
Katrin Adler
11:30 Uhr
Arbeiten außerhalb von Tages(förder)stätten: Wenn Menschen mit herausforderndem Verhalten „Auf Achse“ gehen!
Wibke Juterczenka
12:00 Uhr
VERABSCHIEDUNG BZW. MITTAGSPAUSE
13:00 – 16:30 Uhr
Workshops zum Beispiel
A. Rechtliche Grundlagen bei herausforderndem Verhalten
Dr. Sebastian Kirsch, Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen (Betreuungs- und Familienrichter)
Herausforderndes Verhalten ist häufig Anlass für Interventionen, die von kleinen Verhaltensänderungen der betreuenden Personen bis hin zu massiven grundrechtsrelevanten Eingriffen in die Freiheit oder körperliche Integrität eines Betroffenen reichen können.
So sehr der Begriff des herausfordernden Verhaltens in aller Munde in der Pflege ist, findet er sich doch nirgends in den Rechtsnormen, die Eingriffe in die Rechte des Betroffenen gestatten.
Es gibt keinen einzigen Paragraphen, der für die Begründung einer belastenden Maßnahme ausdrücklich die Voraussetzung „bei herausforderndem Verhalten“ nennt.
Im Workshop wird versucht, die rechtlichen Aspekte dazu herauszuarbeiten, wobei Maßnahmen mit Eingriffscharakter im Mittelpunkt stehen werden. Es wird im Workshop darum gehen, typische Herausforderungen, mit denen Angehörige und Pflegende aufgrund eines herausfordernden Verhaltens konfrontiert sind, zu besprechen und von juristischer Seite zu beleuchten, welche Handlungsoptionen überhaupt diskutiert werden können, gerade dann, wenn die Maßnahme mit erheblichen Eingriffen in die Rechte des Betroffenen verbunden wäre.