11. Fachtag Werdenfelser Weg – Jugendpsychiatrie und freiheitsentziehende Maßnahmen

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Datum/Zeit
19.03.2021
8:00 - 16:30

Ort
München


 

Am Freitag, den 19. März 2021 werden wir unseren Jugendfachtag 2021 durchführen.

Am Freitag den 19.3.2021 findet der elfte Fachtag Werdenfelser Weg diesmal

als Online-Veranstaltung

statt.

 

Arbeitstitel: Jugendpsychiatrie und freiheitsentziehende Maßnahmen

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Er wird sich im Schwerpunkt mit der Situation in der Jugendpsychiatrie und der Anschlussversorgung auseinandersetzen. Nach § 1631 b BGB ist eine entsprechende Entscheidung der Eltern, ein Kind in die Obhut der Jugendpsychiatrie im geschlossenen Setting zu geben, familiengerichtlich genehmigungspflichtig.

Auch hierfür sind verpflichtend Verfahrensbeistände zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen und der Vertretung im Verfahren eingesetzt.

Aber auch hier haben wir einen rechtlichen Zustand, der stark an den Beginn des Werdenfelser Wegs im Erwachsenenrecht erinnert:  Verfahren werden durchgeführt, aber fast zu einhundert Prozent wird den Unterbringungsanträgen entsprochen.

  • Stellen wir die richtigen Fragen?
  • Begleiten wir den Prozess kritisch genug?
  • Überlassen wir die Frage der prognostischen Kindeswohlgefährdung allein dem ärztlichen Blickwinkel?
  • Kommen wir ausreichend in die Kommunikation mit den Jugendlichen?
  • Findet eine ausreichende Prüfung der Fragen der Eignung, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit statt?

 

Dafür bemühen wir uns besseren Einblick in die Entscheidungssituation.

 

Tagungsprogramm

 

9.00 – 9.10 Uhr

Begrüßung Prof. Dr. Daniel Flemming, KSH München

9.10 –9.30 Uhr

Begrüßung Josef Wassermann, Dr. Sebastian Kirsch Initiatoren des Werdenfelser Wegs

 

9.30 – 10.30 Uhr , plus 10 Min. Diskussion

Freiheitsentziehung in der Jugendpsychiatrie – Welche Fragen Sie stellen müssen

Dr. Dietmar Eglinsky, Klinikdirektor der Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit Kassel

Wir werden unterstützt durch Dr. Dieter Eglinsky, Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie Kassel, einen kritischen und scharfsinnigen Geist, der zum Thema Freiheitsentziehung in der Jugendpsychiatrie- uns aus fachlicher Sicht coachen wird.

 

10.40 – 11.00 Uhr Pause mit Austauschmöglichkeit

 

11.00 – 11.20 Uhr, plus 10 Min. Diskussion

Systemische Fragetechniken als Verfahrensbeistand in der Jugendpsychiatrie Lisa Bader, Verfahrensbeistand und Heilpädagogin. 

Frau Lisa Bader berichtet über ihre Methodik zu Systemischen Fragetechniken als Verfahrensbeistand in der Jugendpsychiatrie und demonstriert dies an Beispielen.

 

11.30 – 11.50 Uhr, plus 10 Min. Diskussion

Eins-zu-Eins Betreuung bei 5-Punkt-Fixierung in der Jugendpsychiatrie

Dr. Sebastian Kirsch, Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, wird zur aktuellen Frage  des zwingenden Erfordernisses einer „Eins-zu- Eins Betreuung bei 5-Punkt-Fixierung in der Jugendpsychiatrie“ referieren.

 

12.00 – 13.00 Uhr Mittagspause mit Austauschmöglichkeit

13.00 – 13.45 Uhr, plus 15 Min. Diskussion

Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Intelligenzminderung und herausforderndem Verhalten in der Kinder- und Jugend-psychiatrie

Dr. med. Martin Sobanski, leitender Oberarzt der Abteilung Haar des kbo-Heckscher-Klinikums (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie)

Er spricht  über freiheitsentziehende Maßnahmen bei Doppeldiagnosen in der Jugendpsychiatrie, weil in dem von ihm geführten Teil der Kbo Klinik beim Zusammentreffen von geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen gerade die Frage von begrenzenden Maßnahmen und deren Vermeidung zum Alltag gehört. Zudem bietet sich die Möglichkeit sein noch junges Haus einer breiteren Fachöffentlichkeit vorzustellen.

 

14.00 – 14.30 Uhr, plus 15 Min. Diskussion

Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen bei Unterbringung und feM

Lars Mückner, Richter aus Duisburg,  gibt uns die Ehre, eine Frage rechtlich mal genauer zu beleuchten, die für den Alltag von zentraler Bedeutung ist, nämlich Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen  bei Unterbringung und feM:

  • Ab welchem Alter und welchem Reifegrad darf der Jugendliche eigentlich eigenverantwortlich auch selbst letztverbindlich entscheiden, ob er mit einer Unterbringung oder feM einverstanden ist?
  • Entscheiden immer die Eltern mit dem Erfordernis der richterlichen Genehmigung?
  • Ab welchem Zeitpunkt tritt die eigenverantwortliche Entscheidung des Jugendlichen an die Stelle der elterliche Entscheidung? Erst ab dem 18. Geburtstag? Oder doch schon zuvor, wenn er eine entsprechende Reifeentwicklung aufzeigt?

 

14.45 – 15.00 Uhr

Zusammenfassung und Verabschiedung

Josef Wassermann, Dr. Sebastian Kirsch

 

Moderation: Josef Wassermann, Dr. Sebastian Kirsch

Termin: 19.3. 2021, ganztägig

 

Informationen
Termin: 19. März 2021, 9.00 – 15.00 Uhr
Kosten 90,–

(€ 30,– € für Studierende und Schüler)

Anmeldung

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an: if-fortbildung@ksh-m.de
Nennen Sie bitte bei Ihrer Anmeldung:
• den Tagungstitel bzw. die Tagungsnummer: 3130908
• Ihren Namen, Anschrift, Telefon
Anmeldeschluss 16. März 2021

 

Die Teilnahme an der Online-Tagung ist auch für technisch Ungeübte einfach.
An technischen Voraussetzungen benötigen Sie lediglich einen Internetanschluss, einen Rechner, einen Monitor und einen Lautsprecher oder einen Kopfhörer.

Vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie von der Katholischen Stiftungshochschule einen Zoom-Link mit einer kurzen Anleitung.

Katholische Stiftungshochschule München Institut für Fort- und Weiterbildung
Preysingstraße 95, 81667 München
Telefon 089-48092-9312
if-fortbildung@ksh-m.de
www.ksh-muenchen.de

Direktion Prof. Dr. Daniel Flemming, Prof. Dr. Andrea Dischler
Weiterbildungsmanagement Karin Rothmund, Telefon 089-48092-8423 karin.rothmund@ksh-m.de
Sekretariat Ursula Switalla, Telefon 089-48092-8462 ursula.switalla@ksh-m.de

 

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