Datum/Zeit
19.03.2021
8:00 - 16:30
Ort
München
Am Freitag, den 19. März 2021 werden wir unseren Jugendfachtag 2021 durchführen.
Am Freitag den 19.3.2021 findet der elfte Fachtag Werdenfelser Weg diesmal
als Online-Veranstaltung
statt.
Arbeitstitel: Jugendpsychiatrie und freiheitsentziehende Maßnahmen
Er wird sich im Schwerpunkt mit der Situation in der Jugendpsychiatrie und der Anschlussversorgung auseinandersetzen. Nach § 1631 b BGB ist eine entsprechende Entscheidung der Eltern, ein Kind in die Obhut der Jugendpsychiatrie im geschlossenen Setting zu geben, familiengerichtlich genehmigungspflichtig.
Auch hierfür sind verpflichtend Verfahrensbeistände zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen und der Vertretung im Verfahren eingesetzt.
Aber auch hier haben wir einen rechtlichen Zustand, der stark an den Beginn des Werdenfelser Wegs im Erwachsenenrecht erinnert: Verfahren werden durchgeführt, aber fast zu einhundert Prozent wird den Unterbringungsanträgen entsprochen.
- Stellen wir die richtigen Fragen?
- Begleiten wir den Prozess kritisch genug?
- Überlassen wir die Frage der prognostischen Kindeswohlgefährdung allein dem ärztlichen Blickwinkel?
- Kommen wir ausreichend in die Kommunikation mit den Jugendlichen?
- Findet eine ausreichende Prüfung der Fragen der Eignung, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit statt?
Dafür bemühen wir uns besseren Einblick in die Entscheidungssituation.
Tagungsprogramm
9.00 – 9.10 Uhr
Begrüßung Prof. Dr. Daniel Flemming, KSH München
9.10 –9.30 Uhr
Begrüßung Josef Wassermann, Dr. Sebastian Kirsch Initiatoren des Werdenfelser Wegs
9.30 – 10.30 Uhr , plus 10 Min. Diskussion
Freiheitsentziehung in der Jugendpsychiatrie – Welche Fragen Sie stellen müssen
Dr. Dietmar Eglinsky, Klinikdirektor der Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit Kassel
Wir werden unterstützt durch Dr. Dieter Eglinsky, Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie Kassel, einen kritischen und scharfsinnigen Geist, der zum Thema Freiheitsentziehung in der Jugendpsychiatrie- uns aus fachlicher Sicht coachen wird.
10.40 – 11.00 Uhr Pause mit Austauschmöglichkeit
11.00 – 11.20 Uhr, plus 10 Min. Diskussion
Systemische Fragetechniken als Verfahrensbeistand in der Jugendpsychiatrie Lisa Bader, Verfahrensbeistand und Heilpädagogin.
Frau Lisa Bader berichtet über ihre Methodik zu Systemischen Fragetechniken als Verfahrensbeistand in der Jugendpsychiatrie und demonstriert dies an Beispielen.
11.30 – 11.50 Uhr, plus 10 Min. Diskussion
Eins-zu-Eins Betreuung bei 5-Punkt-Fixierung in der Jugendpsychiatrie
Dr. Sebastian Kirsch, Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, wird zur aktuellen Frage des zwingenden Erfordernisses einer „Eins-zu- Eins Betreuung bei 5-Punkt-Fixierung in der Jugendpsychiatrie“ referieren.
12.00 – 13.00 Uhr Mittagspause mit Austauschmöglichkeit
13.00 – 13.45 Uhr, plus 15 Min. Diskussion
Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Intelligenzminderung und herausforderndem Verhalten in der Kinder- und Jugend-psychiatrie
Dr. med. Martin Sobanski, leitender Oberarzt der Abteilung Haar des kbo-Heckscher-Klinikums (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie)
Er spricht über freiheitsentziehende Maßnahmen bei Doppeldiagnosen in der Jugendpsychiatrie, weil in dem von ihm geführten Teil der Kbo Klinik beim Zusammentreffen von geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen gerade die Frage von begrenzenden Maßnahmen und deren Vermeidung zum Alltag gehört. Zudem bietet sich die Möglichkeit sein noch junges Haus einer breiteren Fachöffentlichkeit vorzustellen.
14.00 – 14.30 Uhr, plus 15 Min. Diskussion
Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen bei Unterbringung und feM
Lars Mückner, Richter aus Duisburg, gibt uns die Ehre, eine Frage rechtlich mal genauer zu beleuchten, die für den Alltag von zentraler Bedeutung ist, nämlich Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen bei Unterbringung und feM:
- Ab welchem Alter und welchem Reifegrad darf der Jugendliche eigentlich eigenverantwortlich auch selbst letztverbindlich entscheiden, ob er mit einer Unterbringung oder feM einverstanden ist?
- Entscheiden immer die Eltern mit dem Erfordernis der richterlichen Genehmigung?
- Ab welchem Zeitpunkt tritt die eigenverantwortliche Entscheidung des Jugendlichen an die Stelle der elterliche Entscheidung? Erst ab dem 18. Geburtstag? Oder doch schon zuvor, wenn er eine entsprechende Reifeentwicklung aufzeigt?
14.45 – 15.00 Uhr
Zusammenfassung und Verabschiedung
Josef Wassermann, Dr. Sebastian Kirsch
Moderation: Josef Wassermann, Dr. Sebastian Kirsch
Termin: 19.3. 2021, ganztägig
Informationen
Termin: 19. März 2021, 9.00 – 15.00 Uhr
Kosten 90,–
(€ 30,– € für Studierende und Schüler)
Anmeldung
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an: if-fortbildung@ksh-m.de
Nennen Sie bitte bei Ihrer Anmeldung:
• den Tagungstitel bzw. die Tagungsnummer: 3130908
• Ihren Namen, Anschrift, Telefon
Anmeldeschluss 16. März 2021
Die Teilnahme an der Online-Tagung ist auch für technisch Ungeübte einfach.
An technischen Voraussetzungen benötigen Sie lediglich einen Internetanschluss, einen Rechner, einen Monitor und einen Lautsprecher oder einen Kopfhörer.
Vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie von der Katholischen Stiftungshochschule einen Zoom-Link mit einer kurzen Anleitung.
Katholische Stiftungshochschule München Institut für Fort- und Weiterbildung
Preysingstraße 95, 81667 München
Telefon 089-48092-9312
if-fortbildung@ksh-m.de
www.ksh-muenchen.de
Direktion Prof. Dr. Daniel Flemming, Prof. Dr. Andrea Dischler
Weiterbildungsmanagement Karin Rothmund, Telefon 089-48092-8423 karin.rothmund@ksh-m.de
Sekretariat Ursula Switalla, Telefon 089-48092-8462 ursula.switalla@ksh-m.de