Die Quote der Teilnehmer an unseren Schulungen für Verfahrenspfleger, die aus der aktiven Pflege stammen und die Umsetzung der Idee in erster Linie in ihrer eigenen Einrichtung zum Ziel haben, war in den vergangenen Jahren bereits sehr hoch. Immer wieder ist der Wunsch an uns herangetragen worden, auch seitens der jeweiligen Einrichtung auf dieses ganz besondere Engagement unter dem geschützten Namen des Werdenfelser Wegs hinweisen zu dürfen. Dafür bieten wir die Möglichkeit zur aktiven Werbung für die Einrichtungen mit unserem Namen zur Verfügung stellen, um das besondere Engagement von Einrichtungen zu fördern, die sich unter besonderen Anstrengungen der Aufgabe verschreiben. Für die Einrichtung, für die die von uns fortgebildete Führungskraft tätig ist, ist gegen einen Einmalbetrag von 120 € zuzüglich Mehrwertsteuer für fünf Jahre die Möglichkeit gegeben, einrichtungsbezogen Kunden auf die Anstrengungen nach dem Werdenfelser Weg und den Werdenfelser Werten hinzuweisen: Link zu Werdenfelser Werte
Einrichtungsbezogene Werbung mit dem Werdenfelser Weg
- LSG Sachsen: Bei vollstationärer Pflege muss Träger das notwendige Inventar bereithalten, also alle Hilfsmittel, die der ‚Sphäre‘ der vollstationären Pflege zuzurechnen sind
- NRW: Halbierung der Genehmigungen 2010 bis 2014