Verhältnismäßigkeit und Alternativen

AG Gießen: kein Kündigungsrecht des Vertrags, sondern Pflicht zur personellen Einstellung auf die Besonderheiten

Die Betreiberin einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung muss solche Verhaltensweisen ihrer Bewohner hinnehmen, die Ausdruck der Besonderheit in deren Persönlichkeit sind. Hierzu können bei Menschen mit geistiger Behinderung auch Schwierigkeiten bei der Impulskontrolle gehören. Erwartbar sind zum Beispiel situationsbedingt…

OLG Hamm: therapeutische Bindung kann gegen feM bei suizidalem Patienten abgewogen werden

Trotz schwankender, aber anhaltend drohender Suizidalität  darf ein Behandler aus therapeutischen Gründen auf geschlossene Unterbringung verzichten, zum einen um seelische Entwicklungen zu ermöglichen, zum anderen um eine gemeinsame therapeutische Basis zu fördern. Ziel der Behandlung muss nicht in erster Linie…

Verhältnismäßigkeit: OLG Frankfurt: Sicherheitsgurt im KFZ nicht genehmigungsfähig, wenn Transport nicht dem Wohl dienlich

Die Fixierung eines geistig schwer behinderten Betreuten während der regelmäßigen Fahrten von der Wohnstätte zu einer Tagesförderstätte in einem Kleinbus mit einem von ihm selbst nicht zu öffnenden Bauchgurt zusätzlich zum Sicherheitsgurt kann vormundschaftsgerichtlich nicht genehmigt werden, wenn der Transport…

Niederflurbett: AG Garmisch-Partenkirchen: Vorrang Niederflurbett trotz bestehender Restrisiken in der Abwägung möglich

Ein Niedrigstbett, das Sturzrisiken wesentlich verringern kann, kann im konkreten Einzelfall in der individuellen Abwägung vorrangig sein, auch wenn gegenüber einer Fixierung nicht ausschließbare Restrisiken eines Sturzes verbleiben. AG Garmisch-Partenkirchen, Beschluss vom 4.9.2009, XVII 300/09 Details zum Nachlesen

Verhältnismäßigkeit: AG Garmisch-Partenkirchen: Hohes Gefahrenpotential einer Gurtfixierung einer zierlichen Person kann zur Ablehnung einer Sicherungsmaßnahme führen, selbst wenn keine Alternativen bestehen

Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit einer Gurtfixierung gilt zu  bedenken, dass bei einem hohen Bewegungsdrang  einer zierlichen Person zugleich ein extrem hohes neues Gefahrenpotential von einem  Bauchgurt in Verbindung mit dem Bettgitter ausgehen kann. Die Abwägung kann dazu führen, dass zur…

Alternativen: AG Garmisch-Partenkirchen: Umzug in (teureres) Einzelzimmer vorrangig vor körpernahen Fixierungen

Wenn ein Umzug  innerhalb der Einrichtung in ein (teureres) Einzelzimmer dazu dient, dass der Bewohner seinen Bewegungsdrang stets auszuleben und somit auf körpernahe Fixierungen verzichtet werden kann, ist dies vorrangig vor einer Freiheitsentziehung, auch wenn sich der Betroffene bereits in…

Alternativen: AG Garmisch-Partenkirchen: besonderes Augenmerk, ob alle Möglichkeiten unterhalb der Fixierungen ausgeschöpft sind

Unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, ob alle Möglichkeiten unterhalb der Anwendung fixierender Maßnahmen ausgeschöpft sind, entsprechende Gefahrensituationen abzuwehren. Dabei muss beachtet werden, dass die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und…

Verhältnismäßigkeit: AG Garmisch-Partenkirchen: Verbesserung der Mobilität macht neue Risikoabwägung erforderlich

Wenn durch Verbesserung der Mobilität die Fähigkeit zurückkehrt, ein  in einiger weniger mobilen Situation bereits genehmigtes Bettgitter zu übersteigen, stellt sich die Überlegung die Bettgitterfixierung um eine Gurtfixierung zu erweitern, als unverhältnismäßig dar. Keinesfalls rechtfertigt allein die Intention, Stürze allgemein zu vermeiden,…

Alternativen: AG Garmisch-Partenkirchen: FeM nur nach gewissenhafter Abwägung und beschränkt auf unbedingt notwendiges Maß

Freiheitsentziehende Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbständigkeit eines Menschen  dar. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur nach gewissenhafter Abwägung der Freiheits­rechte mit den Fürsorgepflichten unter bedingungsloser Beachtung der Würde des Menschen und seiner Selbstbestimmung anzuwenden. Sie sind deshalb auf…

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