Der Verfahrenspfleger darf auch noch nach der Entlassung des Untergebrachten weitere Tätigkeiten (hier: Besuch in der Klinik unabhängig davon, ob dort ein Gespräch mit dem Betroffenen möglich sein würde) entfalten. Zu den Aufgaben des Verfahrenspflegers kann es gegebenenfalls gehören, durch…
BGH: Verpflichtung zur Verfahrenspflegerbestellung
Ein Verfahrenspfleger ist im Betreuungsverfahren dann zu bestellen, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist im Verfahren auf Aufhebung der Betreuung grundsätzlich…
BGH: Verfahrenspflegerbestellung so früh, dass Einflussnahme auf Entscheidung möglich
Ist in einem Unterbringungsverfahren die Bestellung eines Verfahrenspflegers erforderlich, hat diese so frühzeitig zu erfolgen, dass der Verfahrenspfleger noch Einfluss auf die Entscheidung nehmen kann. BGH, Beschluss vom 02.03.2011, XII ZB 346 / 10 Details zum Nachlesen …
BGH: Eigenes Beschwerderecht des Verfahrenspflegers, nicht im Namen des Betroffenen
Der Verfahrenspfleger die rechtlichen Interessen des Betroffenen im Verfahren wahrzunehmen bzw. zur Geltung zu bringen. Zwar räumt § 335 Abs. 2 FamFG dem Verfahrenspfleger eigenes Beschwerderecht ein. Eine im Namen des Betroffenen eingelegte Beschwerde ist unzulässig. BGH, Beschluss vom 14.08.2013,…