Liebe Softwareinteressierte, Obwohl an mittlerweile weit über hundert Gerichten mehrere hundert Richterkollegen nach dem Werdenfelser Weg arbeiten, sind die Vorgehensweise im Verfahrensablauf nicht identisch. Die Software soll bundesweit und bei den verschiedenen Vorgehensweisen der Richterkollegen überall ein passendes Arbeitsmittel…
Warnhinweise zu risikoerhöhenden Wirkstoffen
Liebe Software-interessierte, in den letzten Wochen haben Herr Rohwer und ich Zeit in die Medikamentenfrage investiert, um die Software hier möglichst praxistauglich, aber auch zu einer echten Bereicherung zu machen. Hier geht es um Medikamente, die Sturzrisiken erhöhen.…
Die wichtigsten Gesetzestexte
Liebe Software-Interessierte, In die Software haben wir jetzt die wichtigsten Auszüge aus relevanten Gesetzen eingearbeitet. Obwohl der perfekte Verfahrenspfleger die gesetzlichen Grundlagen und entsprechenden Gesetzbücher i.d.R. sämtlich auswendig gelernt hat und jederzeit aus dem Kopf wiedergeben kann, hilft…
Eigene Textvorlagen
Liebe Software interessierte Jeder hat seinen eigenen Stil, auch beim Schreiben von Texten für Stellungnahmen. Nichts wäre schlimmer als Stellungnahmen von der Stange. Bei dem Spagat zwischen individueller Stellungnahme und Arbeitserleichterung durch vorbereitete Textteile wollten wir einen Weg finden, mit…
Orientierungshilfen zur Formulierung
Liebe Softwareinteressierte, Wer mit Computer und Textvearbeitung arbeitet weiß um den Nutzen von Textbausteinen: Man erstellt einen Textteil, speichert ihn in einem anderen Dokument ab und greift darauf bei Bedarf zurück. Was einfach klingt, sind in der Praxis mehrere Arbeitsschritte:…
Orientierungshilfe zu Hilfsmitteln
Liebe Software-Interessierte, Oft geht’s ohne, manchmal aber auch nur mit Hilfsmittelempfehlungen. Auch wenn wir alle versuchen, nicht mit dem Schwerpunkt der Hilfmittel an die Problemlösungen heranzugehen, gehört die Auseinandersetzung damit zwingend dazu. Eine fundierte Stellungnahme enthält deswegen idR auch detaillierte…
Berufsmäßigkeit des Verfahrenspflegers
Leistungen und Aufwände Ihrer Tätigkeit als Verfahrenspfleger können nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn die Tätigkeit im Rahmen der Verfahrenspflegschaft als „berufsmässig“ gerichtlich für das jeweilige Verfahren anerkannt wurde. Verfahren für Verfahren, Auftrag für Auftrag. Für die Frage, ob…