BGH: Rechtsmittelverfahren in Unterbringungssachen sind gerichtsgebührenfrei

Rechtsmittelverfahren in Unterbringungssachen sind auch unter Geltung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23. Juli 2013 (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) gerichtsgebührenfrei. Diese Gebührenfreiheit gilt ebenfalls für unstatthafte Rechtsmittel.

BGH, Beschluss vom 07.05.2014, XII ZB 540 / 13

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