Unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, ob alle Möglichkeiten unterhalb der Anwendung fixierender Maßnahmen ausgeschöpft sind, entsprechende Gefahrensituationen abzuwehren. Dabei muss beachtet werden, dass die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind.
Alternativen: AG Garmisch-Partenkirchen: besonderes Augenmerk, ob alle Möglichkeiten unterhalb der Fixierungen ausgeschöpft sind
- AG Garmisch-Partenkirchen, Beschluss vom 14.11.2007, Az: XVII 325/07
- AG Garmisch-Partenkirchen: Beschluss vom 8.6.2008, Az: XVII 42/02