Eine Verletzung durch eine Mitpatientin im psychiatrischen Krankenhaus im psychotischen raptus ist allgemeines Lebensrisiko, eine Verletzung einer Aufsichtspflicht wird nicht vermutet.
AG Kassel, Urteil vom 29.01.2015, 435 C 5598 / 13
Eine Verletzung durch eine Mitpatientin im psychiatrischen Krankenhaus im psychotischen raptus ist allgemeines Lebensrisiko, eine Verletzung einer Aufsichtspflicht wird nicht vermutet.
AG Kassel, Urteil vom 29.01.2015, 435 C 5598 / 13