AG Hannover: Personenortungsanlage verstößt gegen Menschenwürde, geschlossene Unterbringung vorrangig

Die Ausstattung eines Betroffenen mit Sendeanlagen (Personenortungsanlage) verstößt gegen die Menschenwürde (allerdings hat das Amtsgericht die weitere geschlossene Unterbringung genehmigt).

AG Hannover, Beschluss vom 05.05.1992, 62 XVII L 8

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