Datum/Zeit
25.04.2017
14:10 - 14:30
Auf der ALTENPFLEGE 2017 in Nürnberg habe ich die Ehre am 25.04.2017 von 14:10 bis 14:30 Uhr zum Thema zu referieren:
Freiheitsentziehung durch Hilfsmittel, Hilfsmittel statt Freiheitsentziehung
Dr. Kirsch, Betreuungsrichter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen.
Freiheitsentziehung findet in der Regel durch Hilfsmittel statt, die Vermeidung von Freiheitsentziehenden Maßnahmen kann aber eben oft auch unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln erfolgen. Die Antwort auf die Frage, ob Bettseitenteile oder Sensorsysteme am Bett einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedürfen, ist dabei gar nicht so ganz einfach.
Vom selbstverantwortlich entscheidenden Einrichtungsgast einerseits und dem nur noch minimal bewegungsfähigen Bewohner andererseits wird die Rede sein. Die vollständige Eingitterung wird juristisch gewürdigt. Und wenn dazwischen Lücken gelassen werden?
Zwei Antworten sind denkbar:
– Die Alibi-Lücke: nach dem Motto „da kommt der eh nicht raus“.
– Die echte Ausstiegslücke: wenn die Mittellücke zielgerichtet eingesetzt wird, dass das Bett unter Nutzung der Haltemöglichkeiten selbständig verlassen werden kann.
Sensorsysteme am Bett dienen in der Regel dazu, Hilfestellungen zu veranlassen, nicht den Menschen einzuschränken, aber es kann auch mal anders sein.
Der Vortrag findet auf der Connect-Fläche in der Halle 1 (Stand C51) statt.
Vielleicht trifft man sich.
http://altenpflege-messe.de/ap_messe_connect_wohnquartier_de
Messezentrum, 90471 Nürnberg