Datum/Zeit
16.09.2020
Ganztägig
Ort
München
16.9.2020 München
Dr. jur. Sebastian Kirsch ist Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sowie Mitbegründer und seither der „juristische Kopf“ der Idee des Werdenfelser Weges.
Herausforderndes Verhalten in Einrichtungen ist häufig Anlass für Interventionen, auch
massiven grundrechtsrelevanten Eingriffen in Freiheit oder körperliche Integrität der Bewohner oder Patienten. Es werden gemeinsam die rechtlichen Grenzen bei Maßnahmen mit Eingriffscharakter erarbeitet.
Inhalte
Typische Herausforderungen, mit denen Angehörige und Pflegende, konfrontiert sind, werden juristisch beleuchtet.
Welche Handlungsoptionen sind rechtlich ausgeschlossen bzw. denkbar, gerade dann, wenn Maßnahmen mit Eingriffen in die Rechte des Betroffenen verbunden wären?
Darf in einer Behinderteneinrichtung ein Bewohner regelmäßig in einen Time-out-Raum gesperrt werden, wenn man Anzeichen einer Fremdaggression wahrnimmt? Darf man einen agitierten Wanderer mit Medikamenten so einstellen, dass er seinen Drang zum
Herumwandern verliert?
Darf man einen autoaggressiven Bewohner einer Einrichtung durch Gurtfixierungen daran hindern, sich selbst zu ritzen?
Darf ein geistig Behinderter, der die Arbeitsabläufe in einer Behindertenwerkstätte durch Rufen massiv stört, durch ein Beruhigungsmittel gedämpft werden?
Zielgruppe
Aktive Verfahrenspfleger, Pflegende, Gruppen- und Einrichtungsleiter in Einrichtungen der
Behindertenhilfe oder Altenpflege, Ärzte, Betreuer, Angehörige
Kursleitung
Dr. Sebastian Kirsch
Termin
Mittwoch, 11.9.2019
10.00 – 17.00 Uhr
Umfang
1 Tag, 8 Unterrichtseinheiten
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Ort
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Kosten
€ 150,-
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Institut für Fort- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung.
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung
per E-Mail an: if-fortbildung@ksfh.de
Anmeldung über KSFH