Im Amtsgerichtsbezirk Buxtehude wurden im Jahre 2013 in 59 Fällen freiheitsentziehende Maßnahmen bewilligt und nach der Einführung des Werdenfelser Weges im Jahre 2015 nur noch 14, also mehr als 75 Prozent der Fixierungen konnten vermieden werden seither.
Auch im Amsgerichtsbezirk Tostedt sind die Zahlen rückläufig: 2014 waren es 232, im vergangenen Jahr 151 und in diesem Jahr bis jetzt 37, also fast 85 Prozent weniger Fixierungsgenehmigungen.
Der Sturz gehört zum Leben“, sagt Nora Sielbeck, Richterin beim Amtsgericht Buxtehude. „Das Problem ist, dass wir wenig Prüfungsmöglichkeiten haben“. Ein ärztliches Attest und ein Besuch des Betroffenen sei wenig aussagekräftig.Eine Fixierung sei aber oft sogar kontraproduktiv. Die Betroffenen würden dabei ihren Gleichgewichtssinn und ihre Fähigkeit zum Gehen immer weiter verlieren. Mit der Einführung des Werdenfelser Weges sind die Zahlen der richterlichen Genehmigungen zu diesen Maßnahmen zurückgegangen.