In diesem zwei geteilten Projekt, gefördert durch die Josef und Luise Kraft-Stiftung, wird u.a. das Wissen und Verständnis von Pflegenden zu Menschenrechten in der stationären Altenhilfe untersucht. Der wissenschaftliche Fokus zielt auf die Ausarbeitung von Herausforderungen und Möglichkeiten für die praktische Implementierung von Menschenrechtsstandards in den Pflegealltag.
Die ersten Ergebnisse der Studie können wie folgt formuliert werden:
Gute Pflege‘ wird von Pflegekräften gleichgesetzt mit menschenwürdiger Pflege. Menschenwürdige Pflege wird intuitiv mit menschenrechtsrelevanten Prinzipien wie Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit und der Wahrung der Privatsphäre in Verbindung gebracht. Vor diesem Hintergrund verstehen sich die Pflegekräfte als PflichtenträgerInnen gegenüber den BewohnerInnen der Alten-und Pflegeheime.
Das definitionsbasierte und inhaltsbezogene Wissen zu den Instrumenten (bspw. der Pflegecharta) des Menschenrechtsschutzes, sowie das Wissen über die Verankerung der Menschenrechte in relevanten nationalen Rechtsgrundlagen lässt sich als wenig ausgeprägt charakterisieren. Demzufolge dienen weder menschenrechtsrelevante Instrumente als wissentliche Orientierung für Entscheidungsfindungen im Pflegealltag noch werden Entscheidungen auf der Grundlage der Menschenrechte gegenüber Dritten begründet. Dabei konnten erste hoch interessante Ergebnisse erarbeitet werden, die Handlungsbedarf signalisieren.
Die beiden wissenschaftlichen Projektmitarbeiterinnen Frau Costina und Frau Green werden eine 10-12 minütige Präsentation der Ergebnisse vorbereiten und vorstellen. Abschließend sagen die Referenten ein paar Worte zur Implementierung des Menschenrechtsansatzes bei der Nürnbergstift.