Ein Beitrag zur Frage, ob Bettgitter im stationären Alltag einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedürfen oder nicht. „Es kommt darauf an“, sagt der Jurist! „Ja, worauf denn?“ fragen die Anwender. Und die Anwender ihrerseits sagen: „Das ist nur zum Schutz“ und wundern sich, dass die Juristen das Argument scheinbar immer übergehen. Tun sie nicht, das spielt für die Juristen aber erst eine Rolle, wenn die Vorfrage geklärt ist, um die es hier gehen soll: Wann brauche ich eine Genehmigung des Gerichts für das Bettgitter? Es soll eine Verständnishilfe für die konkrete Einzelfallbeurteilung dargestellt werden.
Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass solche Übersichten nie Einzelfallbewertungen unterlaufen dürfen.