Eine Krankenkasse nimmt Regress (mit Erfolg) wegen Verletzungsfolgen einer unsachgemäß angebrachten und fachlich vermeidbaren Fixierung.
Hintergrund dazu: In einem Seniorenheim in Tirschenreuth war im Juni 2013 eine mit einem Bauchgurt an einen Besucherstuhl gebundene ältere Dame gestürzt. Verwendet wurde ein ganz normaler hölzerner Stuhl und ein Bauchgurt, der für den Transport von Rollstuhlfahrern geeignet ist. Die unruhige, verwirrte Patientin saß unbeaufsichtigt auf dem Gang, bis sie samt Stuhl umkippte. Die Frau brach sich den Oberarm. Ihre Krankenkasse hat vor Gericht die Behandlungskosten von 4234 Euro vom Heim erstritten. Der Unfall wäre nach Ansicht der Klägerin vermeidbar gewesen. So sei die Fixierung weder fachgerecht ausgeführt gewesen, noch sei eine Fesselung zeitgemäß. Gängige, alternative Mittel statt der freiheitsentziehenden Maßnahme seien nicht ausgeschöpft worden bzw. im Heim gar nicht vorhanden.
Der Weidener Berufungsrichter hatte eine Pflegefachfrau mit einer Expertise beauftragt. Die Einschätzung der Expertin fiel wohl nicht im Sinne des Heimes aus.