In einer Einrichtung in unserem Landkreis hat sich ein besonders engagierter Betreuer in Kooperation mit den Mitarbeitern der Einrichtung und der Verfahrenspflegerin hervorgetan. Problem: der gangunsichere Betroffene stand außerhalb der Beschäftigungszeiten und in unbeobachteten Momenten zu häufig und zu schnell aus dem Stuhl auf, als dass die Pflegemitarbeiter jeweils schnell genug sein konnten, ihn sicher zu begleiten. Ob daher eine Sensormatte als Alarmgeber ausreichend gewesen wäre, wäre zweifelhaft gewesen. Mit besonderem Engagement eines Bastlers in der Familie kommt jetzt ein handelsüblicher „Sicherheitsgurt“ zum Einsatz, den der Betroffene selbst öffnen kann.
Die Gurtschnalle wurde zusätzlich so ausgestattet, dass sie bei Öffnung einen Alarm auslöst. Durch den Gurt mit Alarmfunktion als Alternativmaßnahme wird erreicht, dass der Betroffene beim dadurch verlangsamten Aufstehen durch das alamierte Pflegepersonal unterstützt wird und dadurch Stürze vermieden werden. Zugleich „erinnert“ der Gurt den Betroffenen als Hindernis daran, dass er nicht selbständig aufstehen soll. Die dadurch reduzierte Zahl der Aufstehversuche einerseits, die verlangsamte Geschwindigkeit des einzelnen Aufstehvorgangs erlaubt, dass somit das Pflegepersonal die notwendige Unterstützung dann tatsächlich auch leisten kann.
Eine Fixierung mit einem dauerhaft geschlossenen Bauchgurt war damit nicht notwendig.
Gurtschnalle mit Alarmfunktion
- SG Augsburg: Höhenverstellbare Pflegebetten und Einrichtung von Bädern und Toiletten müssen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, die schwer körperbehinderte, rollstuhlpflichtige Personen pflegen, vorgehalten werden.
- Sochiera-Report über 144 Verfahrenspflegereinsätze im ersten Halbjahr 2015