Ein Toilettenrollstuhl, der es einem Gehbehinderten ermöglichen soll, ohne Inanspruchnahme von Pflegepersonal die Toilette aufzusuchen, fällt auch bei stationärer Pflege in die Leistungspflicht der Krankenversicherung.
BSG, B 3 KR 30/02 R, Urteil vom 28.05.2003