BSG: Toilettenrollstuhl, der ermöglicht ohne Pflegepersonal die Toilette aufzusuchen, fällt bei stationärer Pflege in Leistungspflicht der Krankenversicherung

Ein Toilettenrollstuhl, der es einem Gehbehinderten ermöglichen soll, ohne Inanspruchnahme von Pflegepersonal die Toilette aufzusuchen, fällt auch bei stationärer Pflege in die Leistungspflicht der Krankenversicherung.

BSG, B 3 KR 30/02 R, Urteil vom 28.05.2003

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