AG Tostedt, Beschluss vom 1.4. jeden Jahres Dieser Beschluss ist zitierfähig nur an jedem 1.April jeden Jahres. Aber an dem mit Nachdruck. By Sebastian Kirsch | 6. April 2015 | Uncategorized | ← BSG: Vorhaltepflicht der Einrichtung, wenn wegen Fehlens eigengesteuerter Bestimmungsmöglichkeiten quasi ‚Objekt der Pflege‘ Netzbetten-/Käfigbettenverbot in Österreich ab 1.7.2015 →