SG Nürnberg: elektrisches Pflegebett gehört nicht zur Grundausstattung einer Behinderteneinrichtung

Ein elektrisches Pflegebett gehört nicht zur Grundausstattung einer Behinderteneinrichtung.

Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung wird nicht dadurch ausgeschlossen, weil die Versicherte pflegebedürftig iS der sozialen Pflegeversicherung ist und das Bett damit auch der Erleichterung der Pflege diene.

SG Nürnberg, Urteil vom 10.05.2001, S 5 KR 370/99

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