Die Genehmigungspflicht für den Einsatz von Personenortungsanlagen gilt sowohl für offene als auch für geschlossene Einrichtungen.
AG Bielefeld, Beschluss vom 16.09.1996, 2 XVII B 32
Die Genehmigungspflicht für den Einsatz von Personenortungsanlagen gilt sowohl für offene als auch für geschlossene Einrichtungen.
AG Bielefeld, Beschluss vom 16.09.1996, 2 XVII B 32