BGH: Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung einer Fixierung nur bei ausdrücklicher Zulassung

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die eine Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme ablehnende tatrichterliche Entscheidung ist nur statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat.

BGH, Beschluss vom 07.05.2014, XII ZB 540 / 13

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