Die Wohnung des Betreuten, der ausschließlich von Familienangehörigen betreut wird, ist keine „sonstige Einrichtung“.
BayObLG, Beschluss vom 04.09.2002, 3 Z BR 132 / 02
Die Wohnung des Betreuten, der ausschließlich von Familienangehörigen betreut wird, ist keine „sonstige Einrichtung“.
BayObLG, Beschluss vom 04.09.2002, 3 Z BR 132 / 02