Kosten für eine Sitzwache zur Vermeidung einer allnächtlichen Fixierung sind nicht völlig unangemessen und müssen ggf. vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2012, L 2 SO 72 / 12
Kosten für eine Sitzwache zur Vermeidung einer allnächtlichen Fixierung sind nicht völlig unangemessen und müssen ggf. vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2012, L 2 SO 72 / 12