Genehmigungsbedürftigkeit eines Überwachungssystems, das gewährleisten soll, die Betroffene ausnahmslos am unbeaufsichtigten Verlassen des Heims zu hindern.
LG Ulm, Beschluss vom 25.6.2008, 3 T 54/08
Genehmigungsbedürftigkeit eines Überwachungssystems, das gewährleisten soll, die Betroffene ausnahmslos am unbeaufsichtigten Verlassen des Heims zu hindern.
LG Ulm, Beschluss vom 25.6.2008, 3 T 54/08