Niederflurbett: AG Garmisch-Partenkirchen: Vorrang Niederflurbett trotz bestehender Restrisiken in der Abwägung möglich

Ein Niedrigstbett, das Sturzrisiken wesentlich verringern kann, kann im konkreten Einzelfall in der individuellen Abwägung vorrangig sein, auch wenn gegenüber einer Fixierung nicht ausschließbare Restrisiken eines Sturzes verbleiben.

AG Garmisch-Partenkirchen, Beschluss vom 4.9.2009, XVII 300/09

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