Die Ausstattung eines Betroffenen mit Sendeanlagen (Personenortungsanlage) verstößt gegen die Menschenwürde (allerdings hat das Amtsgericht die weitere geschlossene Unterbringung genehmigt).
AG Hannover, Beschluss vom 05.05.1992, 62 XVII L 8
Die Ausstattung eines Betroffenen mit Sendeanlagen (Personenortungsanlage) verstößt gegen die Menschenwürde (allerdings hat das Amtsgericht die weitere geschlossene Unterbringung genehmigt).
AG Hannover, Beschluss vom 05.05.1992, 62 XVII L 8