Die Würde und die Interessen der Patienten seien auch im Krankenhaus vor Beeinträchtigungen zu schützen. In gleichem Maße seien die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung zu wahren und zu fördern. Patienten haben nach einer Fixierung im Bett ein doppelt so hohes Risiko zu stürzen.
LG Augsburg: Sturzprophylaxe im Krankenhaus
- Landgericht Augsburg, Urteil 2014
- BGH, Beschluss vom 27.06.2012, Az.: XII ZB 24/12