Werdenfelser Weg in Stuttgart („SoFi“)

Um die Zahl der freiheitsentziehenden Maßnahmen zu reduzieren, wurde ab 2013  in Stuttgart ein Verfahren im Sinne des „Werdenfelser Weges“ angewendet. Entscheidender Unterschied zum vorher praktizierten Verfahren ist, dass der Verfahrenspfleger kein Jurist mehr ist, sondern einen pflegefachlichen Berufshintergrund hat. Dass sich die Arbeit der fachkundigen Verfahrenspfleger bewährt hat, zeigt folgende Bilanz für den Zeitraum 2012 bis 2014:

Rückgang der Anzahl der Genehmigungsverfahren von 390 auf 325 (- 17 %)

Rückgang der Genehmigungen von Bettseitenteilen von 249 auf 99 (- 61 %)

Rückgang der Genehmigungen von Fixierungen im Sitzen von 120 auf 55 (- 64 %)

Rückgang des Anteils der genehmigten von den beantragten Maßnahmen von 72 % auf nur noch 40%

Anstieg der Ausgaben für Verfahrenspfleger von 10.019,42 € im Jahr auf 19.149,86 € im Jahr + 91% . Die Prozedur wird durch das neue Verfahren pro Fall um 60 € teurer.

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