VG Gießen: keine Kostenhaftung für Einrichtungen für Rettungseinsätze bei akuter Lebensgefahr

Heimbetreiber müssen Kosten für Rettungseinsätze, die bei der nächtlichen Suche einer orientierungslosen Seniorin entstehen,  nicht tragen, wenn diese in vollem Umfang der Rettung von Bewohnern aus akuter Lebensgefahr dienen.

VG Gießen, Urteil vom 04.02.2015 – 4 K 409/14.GI

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