Medikamente im Alter – Welche Wirkstoffe sind ungeeignet?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine 44-seitige Broschüre zur Verfügung gestellt dazu. Medikamente können, insbesondere im hohen Alter und bei chronischen Erkrankungen, das alltägliche Leiden lindern. Jedoch können einige Wirkstoffe im Alter spezielle Probleme auslösen. Welche das genau sind, hat ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Projekt in der PRISCUS-Liste zusammengestellt. Gegliedert nach Krankheitsbildern finden ältere Menschen, deren Angehörige und Pflegende allgemeinverständliche Hinweise zu Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten.“  Download der Broschüre

 

ZQP-Themenreport „Gewaltprävention in der Pflege“ – Stand 15.6.2015

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat am 15.6.2015 den ZQP-Themenreport „Gewaltprävention in der Pflege“ veröffentlicht. Beim ZQP-Themenreport spielen im Kontext von Gewalthandlungen gegenüber älteren, pflegebedürftigen Menschen – insbesondere solcher Menschen mit Demenz – freiheitsentziehende Maßnahmen eine entscheidende Rolle.

Autoren: unter anderem: Uwe Brucker (MDS Essen), Prof. Dr. Dagmar Brosey (Fachhochschule Köln), Prof. Dr. Dr. Rolf D. Hirsch (Handeln statt Misshandeln Bonn), Prof. Dr. Gabriele Meyer (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg),

Die Broschüre wurde anlässlich des Welttages gegen die Misshandlung älterer Menschen zum 15. Juni 2015 veröffentlicht und steht allen Interessierten zum kostenfreien Download zur Verfügung.

 

Reduzierung von Fixierungen im stationären Betreuungsbereich

Eine Projektarbeit des Rhein-Erft-Kreises in Zusammenarbeit mit der FHöV NRW, Abt. Köln, in Kooperation mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. und der Evangelischen Hochschule Freiburg mit 478 Seiten.  Studierende möchten mit der Arbeit einen Teil zur Sensibilisierung der Gesellschaft bezüglich des Umgangs mit freiheitsentziehenden Maßnahmen beitragen. Im Rahmen des Projektstudiums 2011/2012 an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV) NRW, das Bestandteil unseres Studienganges ist, haben sie sich  für die Ausarbeitung des Themas „Reduzierung von Fixierungen um stationären Betreuungsbereich“ entschieden.

Link zur Broschüre

 

Schweizer medizin-ethische Richtlinien zu Zwangsmassnahmen in der Medizin

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat im Dezember 2015 45-seitige medizin-ethische Richtlinien zur Verfügung gestellt, um Fragen bei Zwangsmassnahmen in der Medizin beantworten zu können. Es wird zwischen medikamentöser Zwangsbehandlung (Zwangsbehandlung im engeren Sinne) und Anwendung von sedierenden Medikamenten unterschieden. Unter dem Begriff Freiheitseinschränkung werden außerdem Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie anderer Grundrechte verstanden.Die Richtlinien  berücksichtigen die rechtlichen Vorgaben des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes (KESR). Das Gesetz enthält wesentliche prozedurale Bestimmungen hinsichtlich medizinischer Zwangsmassnahmen im weiteren Sinne und trägt als Teil des Zivilgesetzbuches zu einer landesweiten Vereinheitlichung der bislang von grossen kantonalen Unterschieden geprägten Rechtslage bei. Es regelt insbesondere auch die rechtliche Vertretung urteilsunfähiger Personen bei medizinischen Massnahmen. Mithilfe der Richtlinien soll ein Bewusstsein dafür geschaffen und aufrechterhalten werden, dass jede Zwangsmassnahme, auch wenn sie alle prozeduralen Vorgaben einhält, einen gravierenden Eingriff in grundrechtlich verankerte Persönlichkeitsrechte darstellt und daher jeweils einer ethischen Rechtfertigung bedarf. Die Befolgung nur prozeduraler Richtlinien allein stellt keinen Rechtfertigungsgrund für die Anwendung von Zwangsmassnahmen dar. Eine sorgfältige ethische Reflexion ist in jedem Fall genauso unerlässlich wie eine genaue Beachtung der rechtlichen Bestimmungen und geltenden Richtlinien.

Link zum Download

 

ES GEHT AUCH ANDERS!  – Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege – Stand Februar 2013

Information für Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer, Rheinland-Pfalz

Die 18-seitige Broschüre des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz klärt über freiheitsentziehende Maßnahmen und ihre Folgen auf. Sie zeigt, dass freiheitsentziehende Maßnahmen in der Regel keine positiven Wirkungen haben und auch nicht vor den vermeintlichen Gefahren schützen. Sie gibt Pflege- und Betreuungskräften und Angehörigen praktische Tipps zu Alternativen und stellt erfolgreich erprobte Wege vor, um freiheitsentziehende Maßnahmen zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden.

Inhalt:
1. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind …
2. Freiheitsentziehende Maßnahmen werden angewandt, weil …
3. Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen genehmigt sein …
4. Freiheitsentziehende Maßnahmen gefährden mehr als sie schützen
– Freiheitsentziehende Maßnahmen und Stürze
– Freiheitsentziehende Maßnahmen und Aggressionen
-Freiheitsentziehende Maßnahmen und Weglaufverhalten
-Weitere Folgen von freiheitsentziehenden Maßnahmen
5. Es geht auch anders – Bewegungsfreiheit und Selbstbestimmung ermöglichen
– Schutz vor Stürzen
– Vermeidung von Verletzungen
– Umgang mit aggressivem Verhalten
– Umgang mit Weglaufverhalten

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Eigenfrei im Landkreis Ludwigsburg

Im Landkreis Ludwigsburg sind die Behörden aktiv gewesen und haben ein eigenständiges Projekt zur Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen entwickelt. Dieses setzt in Einrichtungen der stationären Altenpflege und bei der breiten Öffentlichkeit an. Eine Homepage Eigenfrei (www.eigenfrei.de) ist gerade im Entstehen. Maßgeblich dafür ist die Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten im Landkreis Ludwigsburg und die dortige Betreuungsbehörde

Download zu einem Flyer

 

 

Informationsflyer im Landkreis Haßberge

Der Landkreis Haßberge beteiligt sich seit Mai 2012 am Werdenfelser Weg. Unter dem Motto „Pflegen geht auch ohne Fesseln“ haben sich auf Anregung des Landkreis Haßberge alle Pflege- und Behindertenwohnheime, sowie die Haßberg-Kliniken in einer Projektgruppe getroffen. Sie haben sich zum Ziel gesetzt hat, freiheitsentziehende Maßnahmen für pflegebedürftige und behinderte Menschen in ihren Einrichtungen in Altenpflegeheimen, Krankenhäusern und Behindertenheimen zu reduzieren. „Die Initiative beeindruckt uns sehr. Neben dem Leitgedanken, den Einsatz von Bettgittern, Bauchgurten und Fixierungen im Bett oder im Rollstuhl zu vermeiden, ist vor allem das Miteinander und der Erfahrungsaustausch beispielsweise mit der Betreuungsstellen und der Justiz eine große Bereicherung“.

FlyerFreiheit

 

Der Werdenfelser Weg – Nürnberg – BtG-Magazin Juni 2011

Informationen für ehrenamtliche Betreuer/-innen nach dem Betreuungsgesetz und Bevollmächtigte in Nürnberg
Diese Ausgabe des BtG-Magazins widmet sich ganz dem Thema „Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen“ anläßlich der Einführung des Werdenfelser Wegs in Nürnberg. Auch in Nürnberg wird dieses Ziel von vielen Beteiligten mit getragen. Dies ist nur möglich, wenn alle Beteiligten sensibilisiert werden und auf gut informierter Basis ihr Handeln neu ausrichten.

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Kurzinformation zum Werdenfelser Weg – Kreis Pinneberg

Die Implementierung des Werdenfelser Weges ist bis zum heutigen Tag in vielen Einrichtungen bundesweit erfolgt und hat zu einer nachhaltigen Änderung in der Praxis der Anwendung von Freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) geführt.

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Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege, Lippstadt

Hervorragend gestaltete Broschüre der Stadt Lippstadt, Stand Dez 2013, 24 Seiten, mit übersichtlicher Einführung in die rechtlichen und pflegerischen Fragestellungen und Alternativen, reich bebildert, dadurch gut nachvollziehbar auch für Laien,  heraustrennbarer Antragsvorlage, Dokumentationshilfe

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Leitfaden für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen und ihren Alternativen im Landkreis Reutlingen- Stand 2013

Dieser Leitfaden des Diakonischen Betreuungsvereins im Landkreis Reutlingen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Reutlingen und in Abstimmung mit den Betreuungsgerichten soll rechtlichen Vertretern eine Hilfe sein, eine gute Entscheidung zu treffen. Was ist gut oder schlecht, was  ist richtig oder falsch? Er hilft abzuwägen, ob eine freiheitseinschränkende Maßnahme wirklich notwendig ist.  Er befasst sich mit Ursachen und Alternativen zur Freiheitseinschränkung.

Der Leitfaden enthält auf 16 Seiten eine übersichtliche Darstellung zu folgenden Themen

I. Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen?
II. Schutz der Grundrechte von Betroffenen
III. Nutzen und Gefahren abwägen – Entscheidung finden
IV. Betreuungsrechtliches Genehmigungsverfahren
V. Keine rechtliche Betreuung oder keine Bevollmächtigung – was tun?
VI. Beratung und Literatur

Anlage 1: Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen – Schritte zur Entscheidungsfindung
Anlage 2: Antragsmuster für eine gerichtliche Genehmigung

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Freiheitsentziehende Maßnahmen und Alternativen – Informationen für professionell Pflegende

Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP)

Die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) betreibt ein Informationsportal zum Thema „Gewaltprävention in der Pflege“. Dabei werden freiheitsentziehende Maßnahmen und Alternativen mit einem eigenen Kapitel dargestellt.

Das Internetportal bietet allgemeine Fakten sowie qualitätsgesicherte Informationen. Diese sind zielgruppenspezifisch aufbereitet und allgemein verständlich dargestellt.

Es beschreibt für Pflegende freiheitsentziehende Maßnahmen in Ausnahmesituationen, um z. B. eine stark verwirrte Person vor einer Selbstverletzung zu schützen, immer das letzte Mittel der Wahl, um eine Person vor sich selbst zu schützen. Freiheitsentziehenden Maßnahmen sind aufgelistet. Schwerwiegende psychische und physische Folgen und schwere körperliche Schäden und verstärkter Unruhe und Aggressionen werden problematisiert. Um die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen zu vermeiden,  werden alternative Handlungsmöglichkeiten beschrieben. Eine wichtige Voraussetzung, um die Anwendung von FEM möglichst zu vermeiden, besteht im Wissen über andere Möglichkeiten des Umgangs mit problematischen Situationen in der Pflege.

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Leitfaden zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM ) für den Kreis Euskirchen –   Stand: 2013

Der Leitfaden wurde auf 16 Seiten von der Arbeitsgruppe Freiheitserhaltende Maßnahmen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) im Kreis Euskirchen von Fachleuten aus unterschiedlichen Berufen erstellt in Zusammenarbeit mit den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden. Zunächst beschreibt er Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM) durch  Sturzprophylaxe, Milieugestaltung, zugleich organisatorische und strukturelle Umsetzungsmöglichkeiten, außerdem Bedingungen einer Einrichtung und weitere Konzepte und Möglichkeiten. Dann befasst er sich mit der Frage,  was man unter freiheitsentziehenden Maßnahmen versteht (FeM) und was es zu beachten gilt, ebenso mit dem Prozess der Entscheidungsfindung. Den medizinischen Aspekten bei der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Außerdem enthält es ein Flußdiagramm zur Indikation von freiheitsentziehende Maßnahmen.

Link zum Leitfaden

 

Freiheitsentziehende Maßnahmen -Rechtliche Grundlagen und Maßnahmen für  den stationären Heimbereich –
Kreis Siegen-Wittgenstein Stand: 1.1.2011

Die 22-seitige Broschüre enthält neben zahlreichen Detailinformationen insbesondere auch eine Vielzahl von Schriftvorlagen für die Korrespondenz in feM-Sachen, von der Dokumentation über die Information an den Betreuer bis  hin zum ärztlichen Attest und zur Antragstellung bei Gericht.

Link zur Broschüre

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